Beendigung der Abschiebehaft dringend geboten

06.07.2010: Flüchtling begeht Selbstmord in der Abschiebehaft

Am 2. Juli wurde ein armenischer Abschiebungsgefangener gegen 22.30 Uhr bei der abendlichen Medikamentenausgabe leblos in seinem Einzelhaftraum in der JVA Langenhagen aufgefunden. Er hatte sich mit dem Kabel eines auf dem Haftraum befindlichen Wasserkochers an einem Kreuz des Fenstergitters erhängt. Seit dem 28. Juni befand sich der Gefangene in Abschiebehaft. Der Verstorbene hinterlässt eine in Deutschland lebende Ehefrau.

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, ist bestürzt und bedauert zutiefst, dass erneut ein Mensch in Abschiebehaft offenbar keinen anderen Ausweg als die Selbsttötung gesehen habe. "Dieser tragische Fall macht uns deutlich, dass die Landesregierung endlich handeln muss. Wir haben mehrfach kritisiert, dass die Koalition es billigend in Kauf nimmt, dass Menschen in Niedersachsen mehrfach rechtswidrig in Abschiebehaft genommen wurden."

Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher, ergänzt, dass das Bundesverfassungsgericht die niedersächsische Praxis der Abschiebehaft wiederholt und letztmalig im Februar 2009 gerügt habe. "Damit ist Niedersachsen mittlerweile zum 9. Mal vom höchsten deutschen Gericht für die Anordnungspraxis der Abschiebehaft* kritisiert worden. Die Landesregierung muss daraus endlich Konsequenzen ziehen", so Limburg.

Menschen, die nichts weiter getan hätten, als in Deutschland Zuflucht zu suchen, säßen in Abschiebehaft, so Polat und Limburg. "Wir fordern die Beendigung dieser inhumanen Situation. Bis dahin muss gelten: zumindest die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, keine Inhaftierung besonders Schutzbedürftiger und psychisch Kranker, keine Familientrennungen sowie die Trennung der Abschiebehaft von anderen Haftarten und die Begrenzung der Abschiebehaft auf einen so kurzen Zeitraum wie möglich, aber maximal sechs Monate."



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