Nach Suizid in Abschiebehaft nicht zur Tagesordnung übergehen
06.07.2010: GRÜNE wollen offene Fragen im Ausschuss klären
Nach dem Suizid eines Flüchtlings in der Abschiebehaftanstalt Hannover-Langenhagen mahnen die Landtagsgrünen Konsequenzen an.
"Der Fall des Armeniers zeigt, wie rigide in Niedersachsen insbesondere mit älteren Geduldeten umgegangen wird. Personen, die über 55 sind, fallen durch alle Raster. Wir wollen wissen, ob seine Inhaftierung unbedingt notwendig war und ob alle Möglichkeiten für eine Aufenthaltsperspektive ausgeschöpft wurden", erklärte Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen. Nach einem solch tragischen Fall dürfe man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
Deshalb beantragten die Grünen eine umfassende Unterrichtung des Rechtsausschusses über den Vorfall und die Folgen daraus. Der 58-jährige Armenier habe seit über 10 Jahren in der Gemeinde Jesteburg mit seiner Familie gelebt. Viele Bürgerinnen und Bürger seien bestürzt über die Nachricht. Dabei werde es auch um die Frage gehen, inwieweit niedersächsische Gerichte in der Vergangenheit Abschiebehaft zu Unrecht angeordnet haben und welche Konsequenzen das Justizministerium daraus zieht, so Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen.
"Hamburg hat nach zwei Suiziden die Haftpraxis verändert und prüft weitere Maßnahmen. Niedersachsen muss sich ebenfalls bewegen. Außerdem müssen wir endlich zu Alternativen zur Abschiebehaft kommen."






