Protest gegen Nazis nicht kriminalisieren

05.08.2010: Versammlungsauflagen für DGB in Bad Nenndorf überzogen und unverhältnismäßig

Protest gegen Nazis nicht kriminalisieren

Die Landtagsgrünen haben den Umgang der Polizei- und Versammlungsbehörden mit den geplanten Demonstrationen gegen den für den 14. August angemeldeten Naziaufmarsch in Bad Nenndorf kritisiert.
„Der an den DGB ergangene Bescheid ist eine 14-seitige Zusammenstellung von Auflagen, mit der die Möglichkeiten für friedliche und couragierte Proteste gegen die Nazis massiv eingeschränkt werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg am Donnerstag (heute) in Hannover. So seien etwa die angeordnete Einzelüberprüfung aller OrdnerInnen sowie das Verbot schwarzer Bekleidungsstücke gerade nach den friedlichen Demonstrationen der letzten Jahre „völlig überzogen.“ Auch hinsichtlich Route, Zeitpunkt und Lautsprechereinsatz seinen die Vorgaben sehr „restriktiv“. Der Auflagen-Bescheid erwecke den Eindruck, als habe der Landkreis das geplante verschärfte niedersächsische Versammlungsgesetz bereits angewandt, obwohl dieses noch lange nicht in Kraft sei, sagte der Grünen-Politiker.

Limburg kritisierte außerdem, dass Polizei und Verfassungsschutz den Eindruck erweckten, es gebe eine ständig zunehmende Anzahl gewaltbereiter Demonstrationsteilnehmer.
„Die Anti-Nazi-Proteste in Bad Nenndorf waren stets bunt und friedlich. Die unspezifischen öffentlichen Warnungen vor angeblichen Gewalttätern tragen nicht zur Deeskalation bei, sondern schüren unnötig Angst und Misstrauen!“


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