Strafvollzug in Niedersachsen - Zahlen, Daten, Fakten und Zukunft

06.04.2010: Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag

Die Föderalismusreform I hat erstmalig die alleinige Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzugs auf die Länder übertragen. Niedersachsen war eines der ersten Länder, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Am 01.01.2008 ist das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) in Kraft getreten.

Das NJVollzG hat die Zielrichtung des Strafvollzugs gegenüber den im vorher geltenden Bundesgesetz geltenden Prioritäten geändert. Das Thema "Sicherheit" hat gegenüber dem Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen erheblich an Bedeutung in der Gestaltung des Vollzugs gewonnen. Die Regelvollzugsform ist nunmehr die Unterbringung im geschlossenen Vollzug geworden, der offene Vollzug hat sich offenbar zum Ausnahmevollzug entwickelt was eine Umkehrung der vorher geltenden Rechtslage darstellt. Nach Darstellung vieler Expertinnen und Experten aus der Praxis des Strafvollzugs wird die Gewährung von Lockerungen in Niedersachsen zunehmend restriktiver gehandhabt, obwohl Lockerungen einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Gefangenen auf das Leben in Freiheit darstellen. Das ist aus dem geschlossenen Vollzug heraus nur schwer möglich. Eine flächendeckende Einführung des von der Landesregierung für eine bessere Entlassungsvorbereitung durchgeführten Modellprojekts "Fit für die Zukunft" ist bislang noch nicht umgesetzt. Unabhängig davon scheint die Landesregierung auch vom Prinzip der heimatnahen Unterbringung abgekommen zu sein.

Eine Bilanz der Erfahrungen und Auswirkungen des niedersächsischen Strafvollzugsgesetz ist daher überfällig. Die betrifft auch die Planungen für die Justizvollzugsanstalt Bremervörde.

Die Landesregierung plant, nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalten Sehnde und Rosdorf, als Ersatz für viele kleinere Haftanstalten in Bremervörde eine Justizvollzugsanstalt in Öffentlich - Privater Partnerschaft (ÖPP). Die Ausschreibungen für dieses Projekt sind bereits erfolgt. Nach den Erfahrungen mit einem ähnlichen Vorhaben in Hessen und Bayern sind ernsthafte Zweifel an der Seriosität solcher Projekte angebracht, da aller Erfahrung nach die prospektiven Berechnungen über Kostenentlastungen im Landeshaushalt nicht zu realisieren sind. Es muss daher die Frage gestellt werden, ob die Weiterverfolgung dieses ÖPP - Vorhaben noch gerechtfertigt ist. Außerdem ist äußerst fraglich, ob angesichts zurückgehender Gefangenenzahlen die neue Anstalt mit 300 Haftplätzen überhaupt benötigt wird. Nach Auffassung vieler Expertinnen und Experten könnten durch verstärkte Anstrengungen im Bereich der Haftvermeidung und einer stärkeren Ausschöpfung der Möglichkeiten zur vorzeitigen Haftentlassung zahlreiche Haftplätze eingespart werden.

I. Belegungssituation im Justizvollzug

1. Wie viele Haftplätze waren in den einzelnen Anstalten/Abteilungen im Jahr 2009 vorhanden und durchschnittlich belegt und wie viele waren jeweils in den Jahren 2003 bis 2008 vorhanden und im Jahresdurchschnitt belegt? (Bitte jeweils getrennt nach geschlossenem und offenem Vollzug, Untersuchungshaft, sowie Sicherungsverwahrung auflisten.)

2. Wie viele Gefangene waren jeweils durchschnittlich in den Jahren 2003 bis 2009 in den jeweiligen Anstalten/Abteilungen (geschlossener Vollzug, Jugendstrafvollzug, Untersuchungshaft) in Einzel-, Zwei- oder Mehrfachzellen untergebracht? (Bitte einzeln und getrennt nach Geschlecht auflisten.)

3. Wie viele Gefangene oder Sicherungsverwahrte waren in den Jahren 2003 bis 2009 abweichend von den eigentlich für sie vorgesehenen Haftanstalten in für andere Vollzugsarten vorgesehen Anstalten oder Abteilungen aus welchen Gründen untergebracht?

4. Betrifft diese Fremdunterbringung auch Untersuchungsgefangene? Wenn ja, in welchem Ausmaß derzeitig?

5. Wie viele der derzeitigen Strafgefangenen (Stand 15.03.2010) verbüßen eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie viele sind in Sicherungsverwahrung, wie viele sind bis zu 5 Jahre, wie viele bis 10 Jahre, wie viele von 10-15 Haft Jahren verurteilt?

6. Wie viele Gefangene sind derzeit ohne ihre Zustimmung aus welchen Gründen gemeinschaftlich untergebracht?

7. Wie werden sich die Umstrukturierungen im niedersächsischen Justizvollzug und die Schließung mehrerer kleinerer Justizvollzugsanstalten, bzw. Abteilungen, auf das Prinzip der heimatnahen Unterbringung auswirken?

II. Vollzugspraxis

1. Welche Fristen sind bezüglich der Fortschreibung des Vollzugsplans vorgesehen?

2. Wie viele Gefangene wurden in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils von einer JVA in eine andere verlegt? Welches waren die jeweiligen Gründe (gestaffelt nach Häufigkeit)?

3. Wie oft wurden im Jahr 2009 Gefangene befristet dem Gewahrsam einer anderen Behörde überlassen?

4. Welche besonderen Vorkommnisse hat es im Jahr 2009 bei solchen "Ausantwortungen" gegeben?

5. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2003 bis 2009 innerhalb der einzelnen Justizvollzugsanstalten und im Jugendarrest durch Inhaftierte nachweislich begangen? (Bitte auflisten nach Jahr, JVA und Delikt.)

6. Wie viele Gefangene konnten in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils pro Jahr a) bei Ausführungen und begleiteten Ausgängen oder b) anderweitig entweichen?

7. Wie viele Gefangen sind während der Haftzeit 2003 bis 2009 gestorben? (Bitte auflisten nach Jahr, Anstalt und Todesursache.)

III. Disziplinarmaßnahmen

1. In wie vielen Fällen wurden in den jeweiligen niedersächsischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2009 Disziplinarmaßnahmen als

a. Verweis,

b. Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs bis zu drei Monaten,

c. Beschränkung oder Entzug des Hörfunk- und Fernsehempfangs bis zu drei Monaten,

d. Beschränkung oder Entzug der Gegenstände für eine Beschäftigung in der Freizeit oder der Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen bis zu vier Wochen,

e. getrennte Unterbringung während der Freizeit bis zu vier Wochen,

f. Entzug der zugewiesenen Arbeit oder Beschäftigung bis zu vier Wochen unter Wegfall der in diesem Gesetz geregelten Bezüge,

g. Beschränkung des Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt auf dringende Fälle bis zu drei Monaten,

h. Arrest bis zu vier Wochen (bitte mit Angabe für wie lange der Arrest verhängt wurde) verhängt? (Bitte getrennt nach männlichen und weiblichen Gefangenen auflisten.)


2. Welche Pflichtverletzungen der Gefangenen liegen den disziplinarischen Maßnahmen nach Frage 1 in der Regel zu Grunde? (Bitte Beispiele auflisten.)

3. Wie viele Disziplinarmaßnahmen hat es in den Jahren 2003-2009 jeweils pro Jahr im niedersächsischen Justizvollzug gegeben?

4. Hat es gegen Disziplinarmaßnahmen wie z.B. Anordnung eines Arrestes oder Anwendung von Zwangsmaßnahmen Widerstand gegeben, der zu Verletzungen von Gefangenen oder Vollzugsbediensteten geführt hat?

5. Wie viele Disziplinarmaßnahmen im Jahr 2009 wurden nach § 96 Abs.1 NJVollzG sofort vollstreckt, wie viele nach 96 Abs. 2 NJVollzG zur Bewährung ausgesetzt?

6. In wie vielen Fällen hat die/der Gefangene gegen die angeordnete Disziplinarmaßnahme im Jahr 2009 die Aufhebung bei der Strafvollstreckungskammer beantragt und war

a. erfolgreich,
b. nicht erfolgreich?


7. Wie viel Zeit vergeht in der Regel in den jeweiligen JVA durchschnittlich von der Einreichung des Antrags auf Aufhebung, über die Weiterleitung durch die Anstalt an die Strafvollstreckungskammer bis zur Entscheidung und Bekanntgabe an den Gefangenen durch das Gericht?

IV. Interessenvertretungen der Inhaftierten (IVG)

1. Welche JVAen hatten zum Stichtag 15.03.2010 Interessenvertretungen der Gefangenen?

2. Welche JVAen haben Interessenvertretungen der U-Häftlinge?

3. Wie werden die Belange der U-Häftlinge in den einzelnen Interessenvertretungen jeweils berücksichtigt?

4. Welche Angelegenheiten eignen sich nach § 175 für die Mitwirkung dieser Interessenvertretungen? Gibt es Vorschläge und Anregungen seitens der einzelnen Interessenvertretungen, denen seitens der Anstaltsleitung entsprochen wurde?

5. Hält die Landesregierung die Weiterentwicklung der Mitwirkung der Interessenvertretungen in Richtung Beteiligungsrechte bei zu definierenden Angelegenheiten bis zur Mitbestimmung bei bestimmten Themen für sinnvoll?

6. Würden stärkere Beteiligungsrechte die Motivation zur Mitarbeit in der eigenen Interessenvertretung heben?

7. In welchen JVAen können die Interessenvertretungen der Gefangenen eigene Informationsblätter bzw. Zeitungen herausgeben? Wo sind solche untersagt worden? Wer trägt die Kosten solcher Zeitungen oder Infoblätter?

8. Können die Interessenvertretungen mit den Gefangenen Versammlungen und Diskussionsrunden zu bestimmten Themen veranstalten?

V. Personalsituation

1. Wie viele Vollzeitstellen stehen bzw. standen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern aufgrund welcher Personalschlüssel (bitte auflisten nach Dienstart) in den Jahren 2003 bis 2009 in jeder einzelnen Anstalt/Abteilung zur Verfügung?

2. Wie viele Beschäftigte stehen bzw. standen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern (bitte auflisten nach Dienstart) in den Jahren 2003 bis 2009 in jeder einzelnen Anstalt/Abteilung zur Verfügung? (Bitte nach Voll- bzw. Teilzeit sowie Geschlecht auflisten.)

3. Wie hoch waren die Krankenstände bei den in 2) abgefragten Beschäftigten in den Jahren 2003 bis 2009 in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern? (Bitte auflisten nach Anstalt/Abteilung, Tätigkeitsfeld und Geschlecht.)

4. Wie werden die Krankenstände in den jeweiligen Anstalten/Abteilungen aufgefangen?

5. Wie häufig mussten in den jeweiligen Anstalten/Abteilungen im Jahr 2009 Einschränkungen in den Freiheiten der Gefangenen (Ausführung, Freistunde, Aufschluss etc.) erfolgen, weil zu wenig Personal vorhanden war?

6. Welche Auswirkungen wird die Schließung mehrerer Justizvollzugsanstalten oder Abteilungen von Justizvollzugsanstalten sowie die mögliche Inbetriebnahme der JVA Bremervörde auf die Beschäftigten haben?

7. In wie vielen Fällen sind Aufgaben der Justizvollzugsbehörden anderen als Bediensteten des Justizvollzuges übertragen worden? Aus welchen Gründen?

8. Welche natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder sonstige Stellen sind im Jahr 2009 beauftragt worden Aufgaben für die Vollzugsbehörde wahrzunehmen? Für welche Aufgaben jeweils?

VI. Offener Vollzug

Zur Konkretisierung der Empfehlungen des Analyse- und Prognoseteams (2004) wurde eine Arbeitsgruppe durch das Justizministerium eingerichtet, die in verschiedenen Bereichen Änderungen vorgeschlagen hat.

1. Welche Änderungen im Vergleich zur Vorgängerregelung wurden im Vollstreckungsplan vorgenommen und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

2. Welche Änderungen des standardisierten Aufnahmeverfahren in gesicherten Einrichtungen wurden vorgenommen und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

3. Welche Standards für die Gewährung von Vollzugslockerungen und Beurlaubungen aus dem offenen Vollzug wurden festgelegt?

4. Zu welchen Ergebnissen hat die Standardisierung der Ablösepraxis und der Reaktionen auf Regelverstöße geführt?

5. Warum werden in Niedersachsen keine Gefangenen zu Beginn ihrer Haftzeit im offenen Vollzug untergebracht?

6. Wie lange verbleibt ein Gefangener oder eine Gefangene in der Regel im geschlossenen Vollzug bis er oder sie in den offenen Vollzug verlegt wird? (Durchschnittliche Dauer.)

7. Welchen konkreten Voraussetzungen müssen vorhanden sein, damit ein Gefangener oder eine Gefangene seine oder ihre Strafe im offenen Vollzug verbüßen kann?

8. Wie wird in der alltäglichen Arbeit der Anstalten die "Eignung" für den offenen Vollzug definiert und individuell mit Leben gefüllt?

9. Wie viele Personen aus welchen Tätigkeitsfeldern sind in der Regel bei der Entscheidung zur Verlegung in den offenen Vollzug beteiligt bzw. entscheiden?

10. Welche konkreten Maßnahmen werden in der Regel zur Vorbereitung auf den offenen Vollzug eingeleitet?

11. Wie häufig und aus welchen Gründen musste in den Jahren 2003 bis 2009 eine Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug erfolgen und in wie vielen Fällen wurden solche Entscheidungen gerichtlich mit oder ohne Erfolg angegriffen? (In Bezug auf den ersten Teil der Frage bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)

12. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Verbüßung einer Strafe bei den Gefangenen im offenen Vollzug die Rückfallquote im Vergleich zum geschlossenen Vollzug senkt? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)

13. Wie viele Gefangene sind in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils direkt aus dem geschlossenen Vollzug aus der Haft entlassen worden? (Bitte auflisten nach JVA und Jahr.)

VII. Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft gilt als "härteste Haftform". Einerseits gelten Untersuchungshäftlinge als unschuldig und diesem Umstand muss die Gestaltung der Untersuchungshaft Rechnung tragen. Andererseits aber gelten vielfach richterlich angeordnete Beschränkungen für Untersuchungshäftlinge, die einen ordnungsgemäßen Prozess sicherstellen sollen.

1. Wie lang war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Gefangenen in der Untersuchungshaft(weiblich/männlich) in den jeweiligen Untersuchungshaftanstalten in den Jahren 2003 bis 2009?

2. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2003 bis 2009 Haftentschädigung für U-Häftlinge gezahlt?

3. In welchen Untersuchungshaftanstalten ist es möglich, dass Väter oder Mütter ihre Kleinkinder während der U-Haft betreuen können?

4. In welchen Untersuchungshaftanstalten werden die U-Häftlinge gemeinschaftlich untergebracht, bzw. in Einzelhaft und welche Voraussetzungen müssen für die jeweiligen Unterbringungen vorliegen?

5. Welchen Beschränkungen oder Möglichkeiten unterliegen Untersuchungshäftlinge in den jeweiligen Anstalten hinsichtlich Einschluss, Freizeit, Betreuungsangebote, Stromabschaltung, ärztliche Betreuung, Verpflegung, Besuche (akustische und/oder optische Überwachung)?

6. Wie viele Suizide hat es bei Untersuchungshaftgefangenen in den Jahren 2003 bis 2009 gegeben?

7. Durch welche konkreten Maßnahmen tragen die einzelnen Anstalten dem Umstand Rechnung, dass Untersuchungshäftlinge (weiblich und männlich) als unschuldig gelten und dementsprechend so wenigen Einschränkungen wie möglich unterliegen sollen?

8. Wie wird sich die Umstrukturierung im Justizvollzug und die Schließung mehrerer Haftanstalten auf das Gebot der heimatnahen Unterbringung im Bereich der Untersuchungshaft auswirken?

a. In welchen Haftanstalten mit welchem jeweiligen Einzugsgebiet soll künftig Untersuchungshaft vollstreckt werden? (Bitte getrennt nach JVA auflisten.)

b. Wie weit wird die maximale theoretische Entfernung vom Wohnort zur Untersuchungshaftanstalt sein? (Bitte getrennt nach JVA auflisten.)


9. Wie sind die Untersuchungshäftlinge (weiblich und männlich) in die jeweiligen Strukturen der Gefangenenmitverantwortung (IVG) eingebunden?

10. Hält die Landesregierung es grundsätzlich für denkbar im Rahmen der Untersuchungshaft eine "Haftverschonung" durch Tragen von elektronischen Fesseln zu praktizieren und gibt es dementsprechende Planungen?

VIII. Haftlockerungen

1. Bei welchen Fragen und Indikationen wird eine gutachterliche Stellungnahme oder Prognose beim Prognosezentrum des niedersächsischen Justizvollzugs durch welche Institutionen eingeholt?

2. Wie lange ist z.Zt. die Bearbeitungszeit für gutachterliche Stellungnahmen und Prognosen bei beabsichtigten Lockerungen?

3. Ist ein weiterer personeller Ausbau des Prognosezentrums beabsichtigt? Wenn ja, wann und in welchen Schritten?

4. In wie vielen Fällen sind Lockerungen trotz positiver Begutachtung und Prognose vom Justizministerium versagt worden?

5. Wie viele Lockerungen wurden pro Jahr in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils gewährt? (Bitte nach Lockerungen gemäß §13 Abs. 1 Nr 1, 2 oder 3 NJVollzG bzw. gemäß den entsprechenden Vorschriften des StVollzG auflisten sowie getrennt nach Geschlecht.)

6. Wie viele männliche und weibliche Gefangene wurden in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils aus der Strafhaft entlassen, ohne dass ihnen zuvor Lockerungen gewährt worden sind?

7.
a) Wie viele Gefangene -pro Jahr - haben Lockerungen für Straftaten missbraucht?

b) Welche Straftaten wurden begangen?

c) In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2003 bis 2009 bereits gewährte Lockerungen wegen Verübung einer Straftat während der Lockerungen wieder entzogen? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)


8. In wie vielen Fällen wurde jeweils 2003 bis 2009 gewährte Lockerungen für Fluchtversuche missbraucht? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.) Wie viele der entwichenen Gefangenen konnten wieder gefasst werden?

9. Wie oft sind Lockerungen pro Jahr aufgrund anderer nachträglich eingetretener Umstände widerrufen worden - aus welchen Gründen?

10. In welchen Fällen beeinträchtigt die Verlegung in den Offenen Vollzug die Entlassungsvorbereitungen (§17 Abs. 2 NJVollzG)?

11. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils beantragte Lockerungen unter Verweis auf §13 Abs. 2 NJVollzG bzw. der entsprechenden Vorschrift des StVollZG verweigert? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)

12. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2003 bis 2009 Anträge auf Halbstrafe bzw. 2/3 Strafe unter Verweis auf fehlende Lockerungen abgelehnt? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)

13. Welche konkreten Auswirkungen hat die Neuausrichtung der Ziele des niedersächsischen Justizvollzugs durch das NJVollzG mit einer stärkeren Betonung des Aspekts der "Sicherheit" auf die Lockerungspraxis in den JVAen?

IX. Entlassungsvorbereitung

1. Welche Veränderungen und Ergebnisse konnten durch die Zusammenführung der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe und der Führungsaufsicht im Projekt "Justus" bei den Entlassungsvorbereitungen, nach der Entlassung und bei der Vermeidung von Rückfällen nach Entlassung erzielt werden?

2. Wann wird das Projekt "Fit für die Zukunft" in Niedersachsen flächendeckend etabliert sein?

3. In wie vielen Fällen haben Gefangene im Jahr 2009 das so genannte Überbrückungsgeld im Sinne des § 47 Abs. 2 NJVollzG vor der Entlassung aus welchen Gründen nicht ansparen können? Welches waren die häufigsten Gründe?

4. Wie wird die "durchgängige Betreuung" nach § 68 Abs. 2 und 3 NJVollzG gewährleistet und durchgeführt?

5. Welche Personen und Stellen sind nach § 68 Abs. 5 NJVollzG für die "durchgängige Betreuung" besonders geeignet und wie werden diese an der Vollzugsplanung beteiligt?

6. Welches Personal steht in welcher Anzahl für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 68 Abs. 3 - Entlassungsvorbereitung - in den Anstalten zur Verfügung?

7. Welche Institutionen und Einrichtungen sind für die Nachsorge nach der Entlassung von Gefangenen an welchen Orten Niedersachsens vorhanden? Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von professionellem Betreuer zu Haftentlassenen?

8. Welche Entlassungsvorbereitungen werden mit den Gefangenen getroffen, die die Voraussetzungen für den Offenen Vollzug nicht erfüllen?

9. Welche Zahlen liegen über die Rückfälligkeit von Strafgefangenen vor
a) die vor ihrer Entlassung in den offenen Vollzug gekommen sind und
b) direkt aus dem geschlossenen Vollzug in die Freiheit entlassen wurden?


10. Ist das Kennzahlenwesen zum Bereich "Entlassungsvorbereitung" und das damit geplante "benchmarking" zwischen den JVAen bereits umgesetzt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

X. Sicherungsverwahrung

1. Für wie viele weibliche und männliche Gefangene (und weibliche und männliche Jugendliche) haben die Gerichte eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Verbüßung der Haft nachträglich in den Jahren 2003 bis 2009 in Niedersachsen angeordnet?

2. Für wie viele weibliche und männliche Gefangene ist eine vorläufige Sicherungsverwahrung in den Jahren 2003 bis 2009 in Niedersachsen angeordnet worden?

3. Wie viele der derzeit inhaftierten Personen werden nach Verbüßung ihrer Haft der Sicherungsverwahrung unterliegen? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)

4. Welche Unterschiede in räumlicher und personeller Hinsicht sowie in Hinsicht auf die Tagesstruktur gibt es zwischen den in Sicherungsverwahrung inhaftierten Personen und den sonstigen inhaftierten Personen?

5. Welche besonderen Maßnahmen zur Förderung und Betreuung werden bei Sicherungsverwahrten praktiziert bzw. angeboten?

6. Welcher Art von Selbstbeschäftigung gehen Gefangene oder Sicherungsverwahrte nach? Sind diese Selbstbeschäftigungen mit Einkommen verbunden?

7. Wie unterscheidet sich der Taschengeldbetrag für Sicherungsverwahrte von dem eines normal Inhaftierten?

8. Welche Angebote hält die Landesregierung zur Vorbereitung Sicherungsverwahrter für die Entlassung und das Leben außerhalb der Anstalten vor?

9. Plant die Landesregierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Sicherungsverwahrung eine Initiative im Bundesrat oder auf Bundesebene zur Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung? Wenn ja, mit welchen Änderungsbegehren?

10. Hat es bei den in den Jahren 2003 bis 2009 aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Rückfälle mit der Folge erneuter Inhaftierung gegeben? Wenn ja, aus welchem Gründen?

XI. Jugendstrafvollzug

1. Wie stellt sich die "erzieherische Gestaltung" des Jugendstrafvollzugs derzeit konkret dar?

2. Welche Fort- und Weiterbildungen werden vorausgesetzt, um Justizvollzugsbeamte als besonders geeignet für den Jugendstrafvollzug einsetzen zu können? Sind die derzeitig im Jugendstrafvollzug eingesetzten Justizvollzugsbeamtinnen und Beamten alle entsprechend fort- und weitergebildet?

3. Wie werden die Anregungen und Vorschläge der Personensorgeberechtigten in die Vollzugsplanung mit einbezogen?

4. Wer wird an den Konferenzen nach § 117 Abs. 6 NJVollzG beteiligt?

5. Wie gelingt die Beteiligung der Personensorgeberechtigten an der Entlassungsvorbereitung?

6. Bei wie vielen Inhaftierten des Jugendstrafvollzuges wurde ein Sonderurlaub zur Teilnahme an langfristigen Wiedereingliederungsmaßnahmen
a) bis 6 Monate und
b) unter 6 Monaten gewährt?


7. Wie viele verurteilte Jugendliche waren in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils in Wohngruppen im Sinne des § 120 Abs. 1 NJVollzG untergebracht?

8. Wie viele Jugendliche sind derzeit a) in schulischen, b) in beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen? Für wie viele Jugendliche ist
a) aus Mangel an Maßnahmeplätzen
b) aus anderen Gründen eine solche Zuweisung nicht möglich oder vorgesehen?


9. Mit welchen Bildungseinrichtungen und Sporteinrichtungen wird im Bereich des Jugendstrafvollzugs kooperiert?

10. Wie viele Jugendliche gehen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung nach, wie viele sind auf "wirtschaftliche ergiebigen" Arbeitsplätzen? Welche Entgelte bekommen die Jugendlichen in solchen Arbeitsplätzen?

11. Wie vielen Jugendlichen wurde jeweils in den Jahren 2003 bis 2009 die Fortsetzung der im Jugendstrafvollzug begonnenen Aus- und Weiterbildungen nach der Entlassung ermöglicht?

12. Wie viele Jugendliche haben in den Jahren 2003 bis 2009
a) während der Haftzeit
b) außerhalb der Haftzeit ihre Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgreich abschließen können?
c) Wie viele haben diese abgebrochen oder abbrechen (müssen)? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)


XII. Jugendarrest

1. Wie viele Arrestplätze im Bereich des Jugendarrests standen jeweils in den Jahren 2003 bis 2009 in Niedersachsen zur Verfügung? (Bitte auflisten nach Anstalt bzw. Amtsgericht und nach Geschlecht.)

2. Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Arrestanstalten in den Jahren 2003 bis 2009? (Bitte pro Anstalt im Jahresdurchschnitt auflisten.)

3. Wie viele Vollzeitstellen für wie viele Beschäftigte mit welchen Tätigkeitsfeldern standen pro Arresteinrichtung jeweils zum in den Jahren 2003 bis 2009 zur Verfügung?

4. Wie hoch waren die Krankenstände bei den in 3) abgefragten Beschäftigten in den Jahren 2003 bis 2009 in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern? (Bitte auflisten nach Anstalt/Abteilung und Tätigkeitsfeld sowie nach Geschlecht.)

5. Wie hoch ist die Rückfallquote nach absolviertem Jugendarrest unter jugendlichen Straftätern?

6. Welche Freizeit- und Bildungsangebote bestehen in den einzelnen Arresteinrichtungen?

7. Wie würde sich die Einführung eines so genannten Warnschussarrestes auf den Bedarf an Arrestplätzen in Niedersachsen auswirken?

8. Durch welche erzieherischen Hilfen werden Jugendliche nach Verbüßung ihrer Arrestsstrafe begleitet und aufgefangen?

XIII. Geschlechtsspezifische Aspekte der Haftsituation

1. Welche Besonderheiten sieht die Landesregierung im Frauenvollzug im Vergleich zum Männervollzug?

2. Wie werden die (unterschiedlichen) Bedürfnisse von männlichen und weiblichen Gefangenen im Vollzug berücksichtigt?

3. In welchen Bereichen werden Unterschiede in der Behandlung von männlichen und weiblichen Gefangenen gemacht?

4. Wie wird die Situation von Menschen, die sich als transsexuell oder als transgender bezeichnen, im Vollzug berücksichtigt?

A. Frauen im Strafvollzug

1. Wie viele der weiblichen Gefangenen sind in selbständigen JVAen für Frauen untergebracht und wie viele sind in Abteilungen untergebracht, die Teil einer JVA für Männer sind?

2. Wie wird in den nicht-selbständigen Einrichtungen
a. die besondere Deliktstruktur,
b. die durchschnittlich kürzere Verweildauer von Frauen sowie
c. die Differenzen zwischen Frauen (z. B. in Bezug auf Drogenkonsum) berücksichtigt?


3. Wie wird das Gebot der heimatnahen Unterbringung umgesetzt? Wie groß ist die maximale theoretische Entfernung zwischen Wohnort und JVA?

4. Die Zahl weiblicher Inhaftierter hat in den vergangenen Jahren vor allem im Jugendstrafvollzug zugenommen. Wie reagiert die Landesregierung auf diese Veränderung?

5. Wie viele weibliche und wie viele männliche Bedienstete waren zum 31.12.10 im Jahr 2009 im Frauenvollzug tätig?

6. Ist das im Frauenvollzug tätige Personal speziell für den Dienst im Frauenstrafvollzug ausgebildet?

7. Wie häufig gab es für weibliche Gefangene in den Jahren 2003 bis 2009 Angebote zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung im Hinblick auf Defizite im Bereich des Selbstwertgefühls und der Selbstachtung? (Bitte getrennt nach Anstalten/Abteilungen auflisten.)

8. Wie häufig gab es für weibliche Gefangene in den Jahren 2003 bis 2009 therapeutische Angebote zur Bearbeitung und Bewältigung von Missbrauchs- und Gewalterfahrungen? (Bitte getrennt nach Anstalten/Abteilungen auflisten.)

9. Wie häufig gab es für weibliche Gefangene in den Jahren 2003 bis 2009 Angebote für frauenspezifisches Antiaggressionstraining? (Bitte getrennt nach Anstalten/Abteilungen auflisten.)

10. Wie wird der Vollzugsalltag für weibliche Gefangene als Einübung der Emanzipation von abhängigem Beziehungsverhalten gestaltet?

11. Welche Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten haben weibliche Gefangene in den JVAen und den Arrestanstalten?

12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen um das Arbeits- und Ausbildungsangebot für weibliche Gefangene zu erweitern?

13. Wie viele Mutter-Kind-Plätze stehen in den JVAen und Jugendarresten zur Verfügung?

14. Wie viele Kinder befinden sich derzeit bei ihren Müttern in einer Justizvollzugsanstalt?

15. Was wird für die Kinder an kindgerechten pädagogischen und spielerischen (Förder)angeboten vorgehalten?

B. Männer im Strafvollzug

1. Wie häufig gab es für männliche Gefangene in den Jahren 2003 bis 2009 Angebote für männerspezifisches Antiaggressionstraining?

2. Wie häufig gab es für männliche Gefangene in den Jahren 2003 bis 2009 Angebote zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung im Hinblick auf Defizite im Bereich des Selbstwertgefühls und der Selbstachtung? (Bitte getrennt nach Anstalten/Abteilungen auflisten.)

3. Welche Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten haben männliche Gefangene in den JVAen und Arrestanstalten?

4. Wie viele Vater-Kind-Plätze stehen in den JVAen und Jugendarresten zur Verfügung?

XIV.Seniorinnen und Senioren im Strafvollzug

1. Wie viele weibliche bzw. männliche Gefangene ab dem 60. Lebensjahr gab es in den Jahren 2003 bis 2009 pro Jahr in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten? Wie viele davon sind Sicherungsverwahrte?

2. In welchen niedersächsischen Justizvollzugsanstalten werden diese Gefangenen untergebracht?

3. In welchen der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten gibt es für Seniorinnen und Senioren

a. eine altersgerechte Unterbringung,
b. einen besonderen Schutz vor jüngeren Mitgefangenen,
c. mobilitätserhaltende und -fördernde Freizeitangebote,
d. eine Zuweisung geeigneter Arbeit bzw. Teilzeitbeschäftigung,
e. regelmäßiges Gedächtnistraining,
f. die Möglichkeit zum Umgang mit PC/Internet,
g. Informationsveranstaltungen über "Soziale Sicherungssysteme",
h. spezialisierte Entlassungseinrichtungen (betreutes Wohnen u.ä.)?


4. Sofern die in Nr. 4 genannten Möglichkeiten für Seniorinnen und Senioren in den Anstalten nicht vorhanden sind: Ist beabsichtigt angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme auch von alten Menschen in den Justizvollzugsanstalten, spezielle Abteilungen mit altersgerechten Angeboten für diesen Personenkreis einzurichten? Falls nein, warum nicht?

XV. Arbeit, Ausbildung, Bildung

1. Wie vielen Gefangenen konnte in den Jahren 2006 bis 2009 eine "wirtschaftliche ergiebige Arbeit" zugewiesen werden (bitte getrennt nach Jahren auflisten)? (§ 35 Abs. 2 NJVollzG)

2. Wie vielen Gefangenen konnte in den Jahren 2006 bis 2009 nur eine "angemessene Beschäftigung" zugewiesen werden (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?

3. Wie vielen Gefangenen wird im Durchschnitt pro Jahr "eine dem Anstaltsbetrieb dienende Tätigkeit" zugewiesen?

4. Wie vielen Gefangenen ist derzeit eine arbeitstherapeutische Beschäftigung zugewiesen?

5.
a) Wie vielen Gefangenen kann zur Zeit eine geeignete aus- und weiterbildende Maßnahme zugewiesen werden,
b) wie vielen Gefangenen konnte keine entsprechende Maßnahme zugewiesen werden?
c) Wie lange sind die Wartezeiten für die Zuweisung "geeigneter aus- und weiterbildender Maßnahmen"?


6. In welchen Fällen konnte bei der Zuweisung von Beschäftigung oder bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Neigungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten des/der Gefangenen nicht berücksichtigt werden?

7. Wie viele Gefangene gingen in den Jahren 2006 bis 2009 jeweils pro Jahr einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Anstalt nach?

XVI. Beiräte

1. In welchen JVAen existieren Beiräte mit jeweils wie vielen Mitgliedern?

2. Welchen konkreten Einfluss auf die Gestaltung des Justizvollzugs haben die Beiräte?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Beiräte gegenwärtig und sieht sie Veränderungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen der Beiratsarbeit?

XVII. Evaluation

Nach § 189 NJVollzG sind die im Vollzug eingesetzten Maßnahmen, Therapie und Methoden zur Förderung von Gefangenen wissenschaftlich zu überprüfen und zu evaluieren.

1. Zu welchen Maßnahmen, Therapieformen und sonstigen Methoden zur Förderung von Gefangenen hat es bisher Evaluationen und wissenschaftliche Überprüfungen gegeben?

2. Auf Grundlage welcher Überprüfungsergebnisse sind Konzepte für den Einsatz vollzuglicher Maßnahmen entwickelt oder fortgeschrieben worden?

3. Inwieweit hat es Evaluationen und wissenschaftliche Überprüfungen über die Ausgestaltung des Vollzuges durch das NJVollzG gegeben und welche Konsequenzen wurden daraus seitens des Fachministeriums gezogen?

XVIII. Haftvermeidung

1. Wie viele Personen konnten in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils eine Haftstrafe durch Teilnahme an dem Programm "Schwitzen statt Sitzen" vermeiden?

2. Bei wie vielen Personen konnte in den Jahren 2003 bis 2009 durch Maßnahmen zur Geldverwaltung eine bereits angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden?

3.
a) Welche Ergebnisse hat das von dem Anlaufstellen Straffälligenhilfe initiierte Pilotprojekt "Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe"?
b) Ist geplant, dieses Pilotprojekt auf Dauer als Bestandteil der Arbeit der Anlaufstellen einzurichten?


4. Welche Zielgruppen werden durch die Ambulanten Straffälligenhilfen erreicht?

5. In welchem Ausmaße ist es durch die Arbeit der Anlaufstellen Straffälligenhilfe seit 2003 gelungen, Haft zu vermeiden oder zu verkürzen und damit auch Kosten für den Justizvollzug zu ersparen?

6. Entsprechen die von den Anlaufstellen vorgehaltenen Wohnheimplätze für aus der Haft entlassene ehemalige Straftäter und Straftäterinnen dem tatsächlichen Bedarf oder bedarf es einer Ausweitung solcher Plätze für den Übergang vom Justizvollzug in ein normalisiertes Leben?


Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender




Antwort der Landesregierung:

Die Antwort auf die große Anfrage gibt hier als PDF zum Download:


Große Anfrage Strafvollzug in Niedersachsen.pdf (PDF, 6776 kb)



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