Kontinuierlicher Stellenaufwuchs beim Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen – in welchem Verhältnis stehen Kosten und Nutzen?
13.07.2010: Drucksache 16/2856
Kleine Anfrage vom 13.07.2010 zur schriftlichen Beantwortung
Wortlaut der Abgeordneten Helge Limburg, Ralf Briese (Bündnis 90/Die Grünen)
Kontinuierlicher Stellenaufwuchs beim Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen – in welchem Verhältnis stehen Kosten und Nutzen?
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich in der größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit ihrem Bestehen. Bund, Länder und Kommunen schnüren Sparpakete, damit die Staatsverschuldung nicht ins Uferlose ansteigt und somit eine gefährliche Währungskrise hervorgerufen wird. Das Land Niedersachsen muss in den nächsten Jahren Einsparungen von mehreren hundert Millionen Euro vornehmen, wenn es die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes und des Artikel 71 der niedersächsischen Verfassung einhalten will, da die Ausgaben des Verfassungsschutzes nicht als Investitionen bewertet werden können.
Die Anzahl der Mitarbeiter der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde und auch die dem Verfassungsschutz zur Verfügung stehende Sachkosten sind ungeachtet der prekären Finanzsituation in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So sind allein die Sachausgaben im Vergleich zwischen den Jahren 2008 und 2009 um 725.000 € angestiegen. Wurden im Stellenplan für das Jahr 2007 noch 242 Stellen ausgewiesen, waren dies im Jahr 2008 schon 257 und im Jahr 2009 262 Stellen. Damit verfügt der Verfassungsschutz über ein Ausgabevolumen im Jahr 2009 in Höhe von 15.600.00 €. Politisch gerechtfertigt werden die ständig steigenden Kosten des Landesamtes mit der Gefahr des Internationalen Terrorismus und des damit verbundenen Islamismus. Die maßgeblichen Kompetenzen und die zentralen Ressourcen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat demgegenüber der Bund mit seinen Institutionen. Die präventive Terrorismusbekämpfung ist im BKA-Gesetz geregelt. Zudem hat der Bund die gesetzliche Kompetenz für die beiden weiteren Dienste wie den BND und den MAD.
Der niedersächsische Bund der Steuerzahler hat bereits die niedersächsische Landesregierung öffentlich kritisiert, dass hier offenkundig eine Landesinstitution vollkommen von den allgemeinen Sparanstrengungen ausgenommen wird.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Stellen sind/waren im Stellenplan der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde in den Jahren 2002 bis 2010 ausgewiesen?
2. Wie haben sich die Sachausgaben der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde in den Jahren 2002 bis 2010 entwickelt?
3. Wie hoch sind/waren die jährlichen Gesamtkosten für die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde in den Jahren 2002 bis 2010?
4. Ist die Gefahr des Islamismus in Niedersachsen proportional zu den steigenden Ausgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz gestiegen?
5. Über wie viele Stellen und Mittel für Sachkosten verfügten die Bundesländer Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg im Jahr 2009 für die jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden?
6. Wie ist das Verhältnis zwischen den Einwohnern der Bundesländer Niedersachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg und den Stellen in den jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden?
Antwort der Landesregierung:
Die Rolle der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde in der sicherheitsbehördlichen Architektur ist gesetzlich definiert. Es bestehen innerhalb der föderalen Strukturen klare Abgrenzungen zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Terrorismusbekämpfung und zu den überregionalen und koordinierenden Befugnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder den Zuständigkeiten der anderen Nachrichtendienste. Diese Abgrenzungen und unterschiedlichen Zuständigkeiten lassen sich aus den gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Sicherheitsbehörden ablesen:
– Nach § 4 a BKA-Gesetz ist das BKA für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nur unter bestimmten Voraussetzungen zuständig. Ansonsten sind die Polizeien der Länder nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen für die Gefahrenabwehr zuständig. Voraussetzung für ein Einschreiten des BKA und der Länderpolizeien ist grundsätzlich das Vorliegen einer Gefahr. Im Gegensatz dazu setzt die Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörden bereits früher an. Ihre Aufgabe, Informationen über extremistische Bestrebungen und sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zu sammeln und auszuwerten, beginnt bereits im Vorfeld konkreter Gefahren oder Gesetzesverstöße. Der Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem“ des demokratischen Staates soll frühzeitig verfassungsfeindliche Gefahren erkennen und die zuständigen Stellen in die Lage versetzen, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.
– Nach Artikel 73 Nr. 10 des Grundgesetzes trifft den Bund und die Länder eine Zusammenarbeitspflicht auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes. Auf Bundesebene wurde dafür das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtet. Neben einer Zentralstellen- und Koordinierungsfunktion nimmt das BfV auch Verfassungsschutzaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr. Die gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeit des BfV und gleichzeitig die Abgrenzung der Zuständigkeit zu den Landesbehörden für Verfassungsschutz ist in den §§ 3 und 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt. Neben diesen bundesbehördlichen Zuständigkeiten nehmen die Landesbehörden für Verfassungsschutz ihre Aufgaben in allen Phänomenbereichen innerhalb der föderalen Struktur eigenständig wahr.
Dem internationalen Terrorismus bzw. dem gewaltbereiten Islamismus in seinen vielfältigen Ausprägungen gehen Radikalisierungsprozesse voraus, deren Aufklärung ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Auftrages der Verfassungsschutzbehörde nach § 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes ist. Insoweit nimmt die Verfassungsschutzbehörde mit der Beobachtung des islamistischen Extremismus wichtige, im Vorfeld der Terrorismusbekämpfung stehende Aufgaben wahr, deren Bedeutung und Umfang bei einer Verschärfung der Bedrohungslage anwächst.
– Der BND und auch der MAD haben in den Aufgabenbereichen der Verfassungsschutzbehörden keinerlei Kompetenzen. Vielmehr nehmen diese beiden Sicherheitsbehörden ihre jeweiligen Aufgaben in klarer Abgrenzung zu den Aufgaben der Landesbehörden für Verfassungsschutz wahr. Während der BND nach § 1 des BND-Gesetzes Informationen über das Ausland sammelt, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, nimmt der MAD nach § 1 des MAD-Gesetzes die Aufgaben eines Verfassungsschutzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wahr.
Aus dieser Aufgabenverteilung ergibt sich die wichtige Aufgabe der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde, die in Bezug auf den angesprochenen internationalen Terrorismus darin besteht, frühzeitig islamistische Bestrebungen und Radikalisierungsprozesse hin zum islamistischen Terrorismus in Niedersachsen zu erkennen und diese Erkenntnisse den zuständigen Stellen für weitere geeignete Bekämpfungsstrategien und konkrete Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe gehört daher nicht zu den in der Anfrage dargestellten Bundeskompetenzen und kann weder durch die dort genannten Nachrichtendienste noch gar durch das BKA wahrgenommen werden.
Seit den Anschlägen des 11. September 2001 sind bundesweit die Anforderungen an die Verfassungsschutzbehörden gestiegen, sich verstärkt operativ in die intensivere Beobachtung des islamistischen Extremismus und Terrorismus einzubringen. Die sicherheitspolitische Lage hat sich auch in Deutschland, spätestens nach den versuchten Kofferbombenattentaten 2006 und den Festnahmen von drei Terrorismusverdächtigen, der sogenannten Sauerlandgruppe, im September 2007, erheblich verschärft.
Dies machte es erforderlich, in der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde gerade im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus den Personalbestand zu erhöhen. Nachdem zwischen 1990 und dem Jahr 2000 die Stellen von 382 auf 220 reduziert worden waren, war aufgrund auch der neuen Sicherheitslage eine Verstärkung des niedersächsischen Verfassungsschutzes erforderlich.
Aus diesem Grund wurde die Entscheidung getroffen, die Maßnahmen zu intensivieren. Sowohl die operative Informationsbeschaffung als auch der Auswertungs- und Analysebereich mussten verstärkt und dafür personell aufgestockt werden. Dazu war auch eine Erhöhung der Zahl der Observationskräfte nebst technischer Betreuung erforderlich.
Infolge des Terrorismusbekämpfungsgesetzes haben sich auch die Aufgaben und Befugnisse in den Mitwirkungsbereichen erheblich ausgeweitet, z. B. bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen u. a. nach dem Luftsicherheitsgesetz und dem Atomgesetz sowie der Beteiligung bei der Entscheidung der Ausländerbehörden über Aufenthaltstitel und Visumerteilung. Auch in den weiteren wichtigen Aufgabenfeldern des Verfassungsschutzes sind die Anforderungen an die Qualität und Quantität der Arbeit in den vergangenen Jahren gewachsen.
Die kürzlich veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität 2009 in Niedersachsen belegen die Zunahme von linksextremistischer Gewalt und einen Anstieg linksextremistischer Kriminalität. Daher ist auch im Bereich des Linksextremismus Handlungsbedarf gegeben. Die Stellenzahl wurde somit leicht erhöht.
Der Rechtsextremismus bleibt eine ernsthafte Herausforderung, der mit aller Entschiedenheit begegnet werden muss. Die Verlagerung der rechtsextremistischen Subkultur in das Internet erfordert es, die Strategien und Inhalte des Rechtsextremismus im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets aufzuklären und hieraus Präventionsansätze abzuleiten.
Durch das neue Phänomen der „Autonomen Nationalisten“ ist die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen gestiegen. Hieraus resultiert ein erhöhter Aufklärungsbedarf über die sich verändernden Strukturen des Neonazismus, wie bei der rechtsextremistischen Demonstration in Bad Nenndorf deutlich geworden ist. Die von Rechtsextremisten durchgeführten Veranstaltungen und Werbeaktionen werden regelmäßig von linksextremistischen Gegenmaßnahmen begleitet. Die Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremisten haben sich deshalb in den letzten Jahren zu einem wichtigen Betätigungsfeld des Verfassungsschutzes entwickelt.
In der Spionageabwehr werden heute im Verhältnis zu früheren Zeiten sowohl qualitativ als auch quantitativ andere Anforderungen an die Aufgabenerledigung gestellt. Die Anzahl der fremden Nachrichtendienste hat sich deutlich erhöht, ihre Vorgehensweisen sind differenzierter geworden und die modernen Kommunikationsmittel, wie z. B. das Internet, erleichtern ihre Spionagetätigkeit. In der Abwehrarbeit zeigt sich, dass die Ausspähungen von Know-how und Hochtechnologie erheblich zugenommen haben und die Schäden für die Wirtschaft hoch sind. Daher ist die Arbeit des Wirtschaftsschutzes intensiviert worden. Durch Tagungen, individuelle Beratungen von Firmen und Fachvorträge leistet der Wirtschaftsschutz im Bereich der Spionageabwehr wichtige Aufklärungsarbeit.
Eine weitere gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die Öffentlichkeit u. a. über die extremistischen Ideologien zu informieren und dadurch präventiv zu wirken. Im Jahr 2009 wurde die Niedersächsische Extremismus-Informations-Stelle (NEIS) ins Leben gerufen und ebenfalls personell verstärkt. Diese bündelt und intensiviert die vielfältigen Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeits- sowie der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Dort werden u. a. vielfältige Vortrags- und Informationsveranstaltungen und Symposien zu allen Themen des Extremismus durchgeführt. Die Lehrerfortbildung, der Handlungsleitfaden für Kommunen zum Umgang mit Rechtsextremismus und nicht zuletzt die vom Verfassungsschutz konzipierte Wanderausstellung „Unsere Demokratie schützen - Verfassungsschutz gegen Extremismus“ gegen Rechts- und mittlerweile auch Linksextremismus sind Beispiele für die wirkungsvolle Präventionsarbeit bei NEIS. Drei Comics zum Extremismus, die Jugendliche altersgerecht ansprechen, eine Grundrechtefibel für Kinder, das Qualifizierungsprogramm „Demokratielotsen“ und ein Planspiel zum Extremismus in den Schulen sind kurz vor der Fertigstellung bzw. fertiggestellt.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die Anzahl der für die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde zugewiesenen Stellen für Beamtinnen und Beamte sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der „Übersicht über das Beschäftigungsvolumen, das Budget und die Stellen“, die Bestandteil des Haushaltsplans ist.
Für die Haushaltsjahre 2002 bis 2010 ergaben sich für den niedersächsischen Verfassungsschutz (Kapitel 03 90) folgende Zuweisungen:
Bis zum Haushaltsjahr 2007 waren sowohl die Stellen für Beamtinnen und Beamte als auch für Angestellte und Arbeiter im Haushaltsplan aufgeführt. Ab dem Haushaltsjahr 2008 werden nur noch Planstellen für Beamtinnen und Beamte ausgewiesen. Die Anzahl der Beschäftigungsmöglichkeiten ergibt sich aus dem zugewiesenen Haushaltsansatz. Die o. a. Stellenzahl enthält zur Veranschaulichung die Zahl der Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich aus dem o. g. Haushaltsansatz ergeben.
Zu 2 und 3:
Zu 4:
Während sich die islamistisch-terroristischen Aktivitäten vor 2001 im Wesentlichen auf den Bereich des Nahen Ostens und den afrikanischen Kontinent beschränkten, wurde mit den Anschlägen vom 11. September 2001 mit nahezu 3 000 Toten eine neue Dimension der terroristischen Bedrohung erreicht. In den Folgejahren hat sich die Bedrohungslage auch in den westeuropäischen Ländern verschärft, wie durch die Anschläge 2004 in Madrid mit fast 200 Toten sowie 2005 in London mit über 50 Toten dramatisch verdeutlicht wurde.
Festzustellen ist, dass neben diesen gegen öffentliche Einrichtungen und große Menschenmengen gerichteten Anschlägen immer wieder auch Einzelpersonen Ziel von islamistisch motivierten Attentaten waren, so zum Beispiel 2004 Theo van Gogh in den Niederlanden oder der Karikaturist Kurt Westergaard in Dänemark im Frühjahr 2010.
Auch Deutschland war in den vergangenen Jahren Schauplatz von Attentatsversuchen (siehe Vorbemerkung). Personen aus Niedersachsen waren durch personelle bzw. organisatorische Verflechtungen teilweise in diese Anschlagsszenarien einbezogen. Darüber hinaus stand Deutschland 2009 im Mittelpunkt einer islamistischen Propagandaoffensive, mit der im Vorfeld der Bundestagswahl unter Androhung terroristischer Aktivitäten eine Beeinflussung der öffentlichen Meinung sowie politischer Druck im Hinblick auf den Einsatz der Bundeswehr in den verschiedenen muslimischen Ländern in den weltweiten Krisengebieten erreicht werden sollte. In einer der Videoveröffentlichungen wurde neben anderen potenziellen Anschlagszielen auch ein Bild der Privatklinik „International Neuroscience Institute“ (INI) gezeigt und insoweit ein konkreter Bezug nach Niedersachsen hergestellt. Bei ihrer Einschätzung der Gefährdungslage zum islamistischen Terrorismus gehen die Bundessicherheitsbehörden für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aktuell von einer anhaltend hohen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus aus. Wesentliche Aspekte für diese Bewertung sind Erkenntnisse über strategische Zielsetzungen und Aktivitäten terroristischer Personen/Gruppierungen, die belegte Existenz eines gewaltbereiten islamistischen Spektrums in Deutschland und stetige Reisebewegungen dieser Personen aus Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet.
Ebenso treten auch in 2010 immer wieder aus Deutschland stammende Islamisten in Videobotschaften auf, die in aller Offenheit für die Teilnahme am bewaffneten Kampf werben. Es besteht die Gefahr, dass sich in Deutschland weitere Einzelpersonen durch diese islamistischen Medienoffensiven oder den Besuch extremistischer Einrichtungen radikalisieren bzw. für den bewaffneten Kampf rekrutieren lassen. Entsprechende Tendenzen wurden in den vergangenen Jahren bestätigt; so haben sich bereits mehrere Personen aus Niedersachsen an Kampfhandlungen in Krisengebieten des Nahen Ostens beteiligt.
Dass in Beobachtungsobjekten der Verfassungsschutzbehörden auch aktuell eine islamistische Indoktrinierung im jihadistischen Sinne vorgenommen und auf diesem Wege der internationale Terrorismus unterstützt wird, wurde vor kurzem im Zusammenhang mit dem Verbot des „Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e. V.“ in Hamburg deutlich.
Die verbreitet festzustellende Einbindung von deutschstämmigen Konvertiten oder von Muslimen, die bereits in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland leben, in islamistische Netzwerke stellt die Sicherheitsbehörden im Rahmen der Bekämpfung des „homegrown terrorism“ vor neue Herausforderungen. Die Verfassungsschutzbehörden leisten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung einen erheblichen Beitrag bei der Aufklärung und Bekämpfung der islamistischen Bedrohung. Da der geistige Extremismus den Nährboden für den Terrorismus bildet, sind die Verfassungsschutzbehörden in der Pflicht, auch neueren Phänomenen im ideologischen Spektrum des Islamismus entgegenzutreten. Hier sei an erster Stelle auf das sich schnell ausbreitende Netzwerk salafistischer Prediger und Bildungseinrichtungen hingewiesen, das bislang in Braunschweig mit der dortigen Islamschule eines seiner bundesweiten Zentren hat. Die angestiegenen Ausgaben im Verfassungsschutzbereich resultieren letztlich aus dem mit der Veränderung der Bedrohungslage einhergehenden Erfordernis, die analytischen, fremdsprachlichen und operativen Kapazitäten zu verbessern, die technische Ausstattung entsprechend anzupassen und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene zu intensivieren.
Zu 5:
Die Sachausgaben sind zum großen Teil aus den veröffentlichten Haushaltsplänen der Länder entnommen worden, zum anderen Teil aus den Verfassungsschutzberichten. Die Anzahl der Stellen waren größtenteils in den Verfassungsschutzberichten der Länder des Jahres 2009 veröffentlicht. Ansonsten wurden sie auf der Homepage des betreffenden für Inneres zuständigen Ministeriums oder auf Nachfrage von der betreffenden Verfassungsschutzbehörde genannt
Sowohl die Anzahl der Stellen als auch die Sachausgaben der einzelnen Verfassungsschutzbehörden sind nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. In einigen Ländern ist der Verfassungsschutz als selbstständige Behörde unterhalb der Ministerialebene organisiert, in anderen ist er Teil des für Inneres zuständigen Ministeriums. Anders als in Niedersachsen sind in einigen Verfassungsschutzbehörden, die Teil des Ministeriums sind, in der Stellenzahl diejenigen Mitarbeiter nicht enthalten, die keine verfassungsschutzspezifischen Aufgaben haben. In den Ländern, die eine eigenständige Verfassungsschutzbehörde haben, fehlen in der Aufstellung die Stellen und die Sachausgaben für das Personal, das in den Aufsichtsreferaten/-abteilungen der jeweiligen Ministerien angesiedelt ist. Außerdem gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Sachausgaben. Anders als in Niedersachsen sind die nicht unwesentlichen Kosten für die Liegenschaftsunterhaltung (Miete, Energie etc.) oder die nicht durch Operativmaßnahmen verursachten Kosten in den Ansätzen zum Teil nicht enthalten.
Zu 6:
Es wurden die Einwohnerzahlen des Jahres 2009 (Quelle: Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 31. März 2009) und die Stellen des Jahres 2009 in das Verhältnis gesetzt.
Uwe Schünemann






