Veranschlagung von Haushaltsmitteln für den Wohnungs- und Städtebau



Kleine Anfrage vom 11.08.2010 zur mündlichen Beantwortung

Wortlaut der Abgeordneten Miriam Staudte und Helge Limburg (Bündnis90/Die Grünen)

Veranschlagung von Haushaltsmitteln für den Wohnungs- und Städtebau

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei zum Nachtragshaushalt 2010 und zum Haushalt 2011 vom 2. August 2010 hat die Landesregierung unter Punkt 7 verkündet, dass im Bereich des Wohnungs- und Siedlungswesens mehr als 760 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagt seien.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Haushaltspositionen und Titel des Haushaltsplanes 05/2011 sind im Einzelnen in diese Summe eingerechnet worden?

2. Wie viele Haushaltsmittel - in Euro - werden im kommenden Haushaltsjahr 2011 laut Haushaltsplan 05 gegenüber den Haushaltsjahren 2009 und 2010 für Investitionen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus neu zur Verfügung stehen?

3. Wurden in die in der o. a. Pressemitteilung der Staatskanzlei genannte Summe konsumtive Ausgaben wie z. B. anteilige Kosten des Bundes und des Landes für die Kosten der Unterkunft für Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II-Leistungen eingerechnet?




Antwort der Landesregierung:

In der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 2. August 2010 zum Ergebnis der Haushaltsklausur heißt es unter Ziffer 7, Soziales:
„Im Gesundheitswesen werden rund 263 Millionen Euro und für Wohnungs- und Siedlungswesen sowie den Städtebau werden mehr als 760 Millionen Euro veranschlagt.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die in der Pressemitteilung genannte Summe zum Wohnungs- und Siedlungswesen sowie zum Städtebau ergibt sich aus der Summierung der Ausgabeansätze in den Kapiteln 05 04 (Bauaufsicht und Städtebau), 05 05 (Wohnungs- und Siedlungswesen), 05 07 (Wohnungsbauprogramme) und 05 08 (Städtebauförderung und Stadterneuerung).

Zu 2:

Niedersachsen hat in den Jahren 2008 und 2009, u. a. durch Gegenfinanzierung der Konjunkturprogramme des Bundes, ein extrem hohes Förderniveau in der Städtebauförderung erreicht. So standen 2008 rund 49,9 Millionen Euro und 2009 rund 69,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit rund 42 Millionen Euro im Jahr 2010 wird Niedersachsen zusammen mit dem Bund die Städtebauförderung auf einem Niveau fördern, das deutlich über dem Niveau von 2006 (rund 35,3 Millionen Euro) und 2007 (rund 33,7 Millionen Euro) liegt.
Unter Berücksichtigung der vom Bund angekündigten Kürzungen sehen die Planungen für 2011 bei der Städtebauförderung aktuell ein Fördervolumen von rund 40 Millionen Euro vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Brunotte, Brinkmann, Groskurt, Klein, Möhle, Schwarz, Tiemann und Watermann zum Thema „Spart das Land die Städtebauförderung kaputt?“ verwiesen.
Ebenso wie im laufenden sowie dem vergangenen Haushaltsjahr wird auch das Wohnraumförderprogramm 2011 ein Volumen von 34,1 Millionen Euro haben.

Zu 3:

Die Ausgabeansätze in Kapitel 05 05 enthalten wie in der Vergangenheit Finanzzuweisungen an Kommunen zu deren Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und Mittel für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.


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