Bevölkerung vor gefährlichen Gewalttätern schützen - Sicherungsverwahrung erhalten und Sicherheitslücken schließen

11.06.2010: Helge Limburgs Rede zum Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Meine Damen und Herren!

Lieber Herr Professor Zielke, ich muss schon sagen, Sie schaffen es doch immer wieder, mich positiv zu überraschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist ja auch schön in einem Parlament, in dem man ja manchmal zu Ritualisierungen neigt. Ich stimme Ihnen völlig zu, dass es bei der Sicherungsverwahrung bei den Verschärfungen Exzesse gegeben hat, insbesondere was die Ausweitung auf Nichtgewaltstraftaten anbetrifft. Ich hoffe auch, dass die Bundesjustizministerin in dieser Sache hart bleiben wird und die Exzesse ein Stück weit zurückfahren wird.
Herr Kollege Dr. Biester, Sie haben vorhin aus einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung wörtlich zitiert. Wenn Sie das schon machen, dann bitte ich Sie, die Urheberschaft nicht zu verdrehen. Sie haben das Zitat „Stammtischniveau“ der Fraktion DIE LINKE zugeschrieben. Das war nicht der Fall. Ich habe das gesagt.

(Heiterkeit bei der LINKEN - Hans-Dieter Haase [SPD]: Du willst ja nur der Urheber sein!)

Ich will Ihnen jetzt auch gerne erläutern, warum ich das gesagt habe und worauf ich das konkret bezogen habe. Stammtischniveau sind in meinen Augen Äußerungen des Justizministers, die wir in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 14. Mai 2010 nachlesen konnten. Da sagt der Justizminister, es handele sich bei ihnen - also bei den Kriminellen, die in Sicherungsverwahrung seien - durchweg um Schwerkriminelle mit Delikten wie Vergewaltigung, versuchter Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das ist falsch!)

Das ist einfach falsch.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Wenn der Justizminister das wider besseres Wissen in der Zeitung behauptet, dann halte ich einen solchen Ausdruck, wie ich ihn vorhin verwendet habe, für angebracht.
Des Weiteren führt der Minister aus, wenn diese Menschen auf freien Fuß gesetzt würden, könnten sie jederzeit erneut über Frauen und Kinder herfallen. Auch das, meine Damen und Herren, halte ich angesichts der Faktenlage in dieser Plattheit und Pauschalität für nicht zutreffend.

(Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE] und Beifall bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Stammtischniveau!)

Kein Stammtischniveau ist in meinen Augen folgender Satz: „Das Urteil des EGMR bedarf der gebotenen Beachtung und Berücksichtigung. Der EGMR ist jedoch kein übergeordnetes Verfassungsgericht. Entlassungen von gefährlichen Straftätern allein aufgrund der Entscheidung des EGMR könnten zu erheblichen Sicherheitslücken für die Bevölkerung führen.“ Dieser Satz ist aus Ihrer Antragsbegründung, Herr Kollege Dr. Biester.
Wenn sich der Justizminister in der öffentlichen Debatte unmittelbar nach dem Urteil so differenziert geäußert hätte, wie Sie das in diesem Antrag tatsächlich getan haben, dann wäre sicherlich die gesamte Debatte wesentlich weniger emotional und deutlich sachlicher auch in der Öffentlichkeit erfolgt. Ich erwarte von einem Justizminister, dass er sich seiner Verantwortung auch für die öffentliche Debatte und die öffentliche Stimmung bewusst ist und die öffentliche Debatte nicht zusätzlich anheizt, sondern mit dem gebotenen Augenmaß führt, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Noch etwas möchte ich klarstellen: Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten geurteilt, dass es die Sicherungsverwahrung, wie wir sie in Deutschland haben, geben muss, sondern es hat geurteilt, dass es sie geben kann. Das ist ein wichtiger Unterschied. Dann hat der EGMR gesagt: Nein, in dieser Form verstößt es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Das Verfassungsgericht wiederum führt dazu aus, allgemein zur Rechtsprechung des EGMR: „Hat der Gerichtshof in einem konkreten Beschwerdeverfahren unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland einen Konventionsverstoß festgestellt und dauert dieser Verstoß an, so ist die Entscheidung des Gerichtshofs im innerstaatlichen Bereich zu berücksichtigen …“.
Das heißt, die zuständigen Behörden und Gerichte müssen sich mit der Entscheidung erkennbar auseinandersetzen und gegebenenfalls nachvollziehbar begründen, warum sie der völkerrechtlichen Rechtsauffassung gleichwohl nicht folgen. Herr Minister Busemann, dieses Zitat war Inhalt Ihres Erlasses an die Staatsanwaltschaften. Deshalb haben wir dagegen keine Bedenken. Dieses Zitat war nicht Bestandteil Ihrer öffentlichen Äußerungen, und deswegen haben wir Sie dafür zu Recht scharf kritisiert.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung von Hans-Dieter Haase [SPD])


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