Neubau für Sicherungsverwahrte in Niedersachsen

02.02.2012: Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung

von hmboo (CC BY-ND 2.0)

Auch Niedersachsen muss eine Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung gemäß den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2011 umsetzen. Bereits 2004 hatte das Gericht gemahnt, dass die Sicherungsverwahrung nicht zum "reinen Verwahrvollzug" werden dürfe, was aber bis 2011 immer noch nicht gewährleistet ist. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber im Urteil aus 2011 ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept" zu entwickeln. Die Betroffenen müssen durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie "eine realistische Entlassungsperspektive" haben. Auch muss ihr Leben in Verwahrung so weit wie möglich "den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst" und ihnen familiäre und soziale Außenkontakte ermöglicht werden.

Im Juli 2011 stellte Justizminister Busemann das Konzept für Niedersachsen vor. Danach soll bis Mitte 2013 ein Neubau für 54 Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Rosdorf im Landkreis Göttingen errichtet werden. Als Kosten für den Neubau sind bis zu 12,5 Millionen Euro geplant. Diese Summe soll nach Aussage des Justizministers zusätzlich zum bisherigen Justizhaushalt und den geplanten Ausgaben für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, also offensichtlich per Nachtragshaushalt, eingestellt werden. Inhalt der Planung in Niedersachsen ist nun u.a., dass der Unterbringungsraum für die Sicherungsverwahrten – mit Bezug auf das Urteil des OLG Naumburg und dessen Beschluss vom 30.11.2011 – 1 Ws 64/11 - jeweils 20 m² umfassen soll. Der Naumburger Beschluss hält im Übrigen eine eigene Nasszelle mit Dusche und eine eigene Kochgelegenheit mit Kühlschrank zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung für geboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Haushaltstitel welches Ministeriums sollen die Kosten des Neubaus zur Unterbringung von Sicherungsverwahrte in Niedersachsen finanziert werden und wann wird ein entsprechender Nachtragshaushalt in den Landtag eingebracht werden?

2. Wann wird mit dem Neubau auf dem Gelände der JVA Rosdorf begonnen und bis wann ist mit dessen Fertigstellung und dem Umzug der Sicherungsverwahrten zu rechnen?

3. Welches Personal wird für die notwendige intensive therapeutische Betreuung nach welchem Konzept in der neuen Sicherungsverwahrung in Rosdorf eingeplant?

Antwort der Landesregierung:

In seinem Beschluss vom 30.11.2011 hat das OLG Naumburg in einer Maßregelvollzugsangelegenheit in einem obiter dictum Ausführungen u. a. zur Mindestgröße der Haftplätze für Sicherungsverwahrte gemacht. Das Ge­richt hält danach eine Mindestgröße von 20 qm zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eige­nen Kochgelegenheit mit Kühlschrank zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung für geboten. Die Ausführungen stehen im Zusammenhang mit einer Entscheidung auf Herausgabe eines Fernsehgerätes und entfalten für Niedersachsen keine Bindungswirkung.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurden die Planungen für den Bau eines Unterkunftshauses für Siche­rungsverwahrte in der JVA Rosdorf mit dem Ziel größtmöglicher Rechtssicherheit modifiziert. Anstatt der bisher geplanten 54 Unterkunftsbereiche mit 18 qm werden entsprechend der geschätzten Entwicklung der Fallzahlen für Sicherungsverwahrte aus Niedersachsen und Bremen nur noch 45 Unterkunftsbereiche (incl. 3 behinderten­gerechter Unterkunftsbereiche) mit 20 qm gebaut. Die Unterkunftsbereiche bestehen aus zwei Räumen zuzüg­lich Nasszelle mit Dusche und verteilen sich auf insgesamt 6 Wohngruppen. Darüber hinaus wird den Siche­rungsverwahrten ein großzügig ausgestatteter Freizeitbereich zur Verfügung stehen, der u. a. zentrale Gruppen­räume und Küchen in jeder Wohngruppe, einen gemeinsamen Fitnessraum und einen eigenen Außenbereich vorsieht.

Durch die Reduzierung der Haftplätze sind Kooperationen mit weiteren Bundesländern nur noch im Rahmen freier Kapazitäten möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Unter der Maßnahmenbezeichnung „Neubau Sicherungsunterbringung in der JVA Rosdorf (Nr. 34) mit voraus­sichtlichen Gesamtkosten von 12,445 Mio. Euro ist das Bauvorhaben im Haushaltsplan 2012/2013 - Einzelplan 20 - Hochbauten eingestellt worden. Die Finanzierung in 2012 und 2013 ist durch die Veranschlagung der ent­sprechenden Mittel im Kapitel 2011 Titelgruppe 64/65 (7,5 Mio. Euro in 2012 und 4,945 Mio. Euro in 2013) gesi­chert.

Zu 2.:

Baubeginn ist für Ende April / Anfang Mai 2012 vorgesehen. Die erforderlichen Vorabmaßnahmen im Tiefbau haben bereits begonnen (Umverlegung von Abwasser- und Wasserleitungen, Herrichten von Bereitstellungsflä­chen und Baustraßen). Die Projektplanung sieht die Fertigstellung im Mai 2013 vor.

Zu 3.

Die individuelle und intensive Betreuung der Sicherungsverwahrten soll durch ein multidisziplinäres Team quali­fizierter Fachkräfte sichergestellt werden. Dafür sind mit dem Haushaltsgesetz für die Haushaltsjahre 2012/2013 ab dem Haushaltsjahr 2013 insgesamt 30 zusätzliche Planstellen bewilligt worden. Im Einzelnen handelt es sich um eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 16, eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15, fünf Planstellen der Besoldungsgruppe A 14, sieben Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 und 16 Planstellen der Besol­dungsgruppe A 8.

Das Behandlungskonzept wird derzeit in Projektgruppen erarbeitet.

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