Warum kommt die Polizei, wenn der Muezzin ruft?
27.08.2009: Debatte zur dringlichen Anfrage der Fraktion der Grünen
Ralf Briese (GRÜNE):
Erneut hat der niedersächsische Innenminister abstrakte Generalkontrollen vor niedersächsischen Moscheen angeordnet. Die Gläubigen werden beim Freitagsgebet ohne konkreten Tatverdacht kontrolliert und zum Vorzeigen des Ausweises gezwungen. Viele Muslime empfinden dies als schikanös und diskriminierend, weil damit aus ihrer Sicht ein Generalverdacht gegen ihre Religion untermauert wird. Die Massenkontrollen werden aus integrationspolitischer Perspektive als fragwürdig bis kontraproduktiv angesehen und werden auch aus verfassungsrechtlichen Gründen hinterfragt. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht eine Absage erteilt, so z. B. beim Kennzeichenscanning und bei der Rasterfahndung. Das Gericht forderte für Massenkontrollen stets einen konkreten Tatverdacht, um die vielen Kontrollen Unschuldiger zu rechtfertigen.
An einer konkreten Gefahrenprognose fehlt es aber bei den "Moscheekontrollen" offenkundig; denn es wird weder eine konkrete Person oder Gruppe gesucht, noch sind die Generalkontrollen bisher auch nur ansatzweise erfolgreich, da weder Terroristen oder Gefährder noch Sympathisanten ermittelt werden konnten. Die Massenkontrollen werden daher vielfach als Einschüchterungsversuch durch den Staat und seine Behörden erlebt und bewertet.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Welche konkreten Erfolge haben die Massenkontrollen bisher gebracht?
2. Welche Rechtsgrundlage haben unpräzise Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung?
3. Welches integrationspolitische Signal wird ausgesandt, wenn Gläubige vor oder nach dem Gebet kontrolliert, festgehalten und zum Teil sogar abgestempelt werden?
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Landesregierung nimmt die Sorgen der muslimischen Bevölkerung in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen sehr ernst. Aus diesem Grund wurden und werden regelmäßig Gespräche mit Moscheevereinen und Verbänden geführt. Aktuell wird beispielsweise der Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz unter Beteiligung der Polizeipräsidenten und der Integrationsabteilung die Vorsitzenden von muslimischen Verbänden zeitnah zu einem Gespräch in das Innenministerium einladen, um die aktuellen polizeilichen Maßnahmen im Kontext mit der Sicherheitslage zu erörtern. Darüber hinaus soll der Austausch über die weitere mögliche Zusammenarbeit das gegenseitige Vertrauen im Umgang miteinander weiterentwickeln.
Der Generalsekretär von DITIB und gleichzeitige Vorsitzende des neu gegründeten DITIB-Landesverbandes Niedersachsen/Bremen hat sich in der Hürriyet mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Notwendigkeit sehr differenziert zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen in Niedersachsen geäußert. Ich darf aus der Zeitung zitieren: "Ünlü sagte gegenüber der Hürriyet, dass die andauernden Personenkontrollen für die Sicherheit notwendig seien und zur Abwehr von Extremismus und Terror dienten."
Zwischen der Landesregierung und den muslimischen Verbänden in Niedersachsen besteht Einigkeit darin, dass im Zusammenhang mit den Kontrollen jedoch nicht der Eindruck eines Generalverdachts gegenüber dem Islam und seinen Glaubensangehörigen entstehen darf. Unsererseits besteht die Zusicherung, dass dies bei der Planung und Durchführung der Kontrollmaßnahmen durch die Polizei berücksichtigt wird. Gerade im Hinblick auf die ungestörte Ausübung der Religion werden die Kontrollen so gestaltet, dass die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden. Die einzelnen Moscheen oder Gebetsräume sind nur an wenigen Tagen im Jahr von Kontrollen betroffen. Im Zusammenhang mit dem Freitagsgebet werden die Maßnahmen so durchgeführt, dass der freie Zugang gewährleistet bleibt und es nicht zu unzumutbaren zeitlichen Verzögerungen kommt.
Die seit dem 24. Januar 2003 von der niedersächsischen Polizei durchgeführten Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität gemäß § 12 Abs. 6 des Nds. SOG gehören insbesondere aufgrund ihrer hohen präventiven Wirkung sowie in ihrer Funktion als Erkenntnis- und Verdachtsgewinnungsinstrument zum Kernbereich der polizeilichen Maßnahmen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zuge der seit dem Jahr 2003 durchgeführten Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 des Nds. SOG sind u. a die folgenden Ergebnisse erzielt worden: 65 Festnahmen basierend auf Delikten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität, 129 Treffer aufgrund von behördlichen Aufenthaltsersuchen bzw. Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung, 114 Strafanzeigen aufgrund von Delikten der allgemeinen und organisierten Kriminalität und 519 Ordnungswidrigkeitsanzeigen beispielsweise infolge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz. Die Einleitung strafprozessualer Ermittlungsvorgänge ist nicht das primäre Ziel derartiger Kontrollen. Vielmehr steht hierbei die Verdachts- oder Erkenntnisgewinnung im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials im Fokus. Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus bewährt.
Zu Frage 2:
Nach § 12 Abs. 6 des Nds. SOG kann die Polizei auf der Grundlage polizeilicher Lageerkenntnisse zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollen durchführen. Dabei kann sie jede angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. Diese Vorschrift, die durch Gesetz vom 16. Januar 2009 noch einmal präzisiert wurde, ist hinreichend bestimmt und sieht eine angemessene Eingriffsschwelle vor.
Kontrollen dürfen nicht anlasslos durchgeführt werden, sondern nur, wenn nach dem Kenntnisstand der Polizei über die Vorbereitung und Begehung von einschlägigen Straftaten zu erwarten ist, dass sie Erkenntnisse über Personen erbringen, die mit solchen Straftaten im Zusammenhang stehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Vorschrift aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz, die sogar weitergehende Kontrollbefugnisse einräumt als § 12 Abs. 6 des Nds. SOG, in zwei Urteilen aus den Jahren 2003 und 2006 für verfassungsgemäß erachtet.
Die Kontrollen basieren auf der Grundlage der bestehenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenzielle islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Vor diesem Hintergrund kann die Polizei Moscheen und andere islamische Gebets-, Vereins- und Kulturstätten von dieser Maßnahme nicht ausschließen.
Zu Frage 3:
Die Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG stehen nicht im Widerspruch zu den Integrationsbemühungen der Niedersächsischen Landesregierung und sind im Hinblick auf die dargestellten Ergebnisse als verhältnismäßig zu betrachten.
Im Übrigen setzt die Landesregeierung in vielfältigen Bereichen auf die Integration von Muslimen und steht mit den muslimischen Verbänden im Dialog. In Bezug auf die Kontrollmaßnahmen werden durch die Polizei regelmäßig Kooperationsgespräche - das ist wichtig - mit Vertretern von Moscheegemeinden und ihren Verbänden geführt, um die Zusammenarbeit mit diesen zu intensivieren und insbesondere die Erforderlichkeit der Kontrollen näherzubringen. Eine grundlegende Ablehnung der Maßnahmen ist hierbei nicht festzustellen. Nur in Einzelfällen wird von Imamen oder Vereinsvorsitzenden Besorgnis hinsichtlich der Außenwirkung der polizeilichen Maßnahmen geäußert. Es wird darüber hinaus deutlich, dass sich die Moscheeverantwortlichen von extremistischen Tendenzen bzw. islamistischen Terroristen distanzieren und zur Zusammenarbeit mit der Polizei bereit sind.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Filiz Polat (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Schünemann, vor dem Hintergrund der Ausführungen bezüglich der Erkenntnisse und Erfolge, die Sie genannt haben - 65 Festnahmen im Bereich der organisierten Kriminalität, 29 wegen aufenthaltsrechtlicher Verfehlungen -, frage ich die Landesregierung hier noch einmal konkret mit Blick auf § 12 Abs. 6 Nds. SOG - polizeiliche Maßnahmen verfolgen das Ziel, islamistische Strukturen so früh wie möglich aufzudecken und zu zerschlagen und mögliche Taten zu erkennen und zu verhindern -: Welche Erfolge haben Sie bezüglich der islamistischen Terrorbekämpfung bei diesen verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen erzielt?
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön, Frau Polat. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann.
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist unstrittig, dass Deutschland in den Fokus der islamistischen Extremisten und Terroristen gerückt ist. Dies haben wir an Gott sei Dank verhinderten Attentaten gesehen. Es ist sehr eindrucksvoll, was im Prozess über den Sauerland-Fall passiert.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Es geht um Moscheekontrollen!)
Auch die Kofferbomben im Jahr 2006 sind Gott sei Dank nicht explodiert.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Wegen Moscheekontrollen?)
Das sind nur zwei Dinge, die wir hier dargestellt haben. Gerade im Sauerland-Fall haben wir gesehen, dass es ganz klare Bezüge nach Niedersachsen gibt, auch in die Region Braunschweig/Wolfsburg, wozu es klare Erkenntnisse gibt.
Vor diesem Hintergrund ist völlig klar, dass die Polizei aufgefordert ist, auf der eben genannten Grundlage Kontrollstellen einzurichten, um Erkenntnisse zu gewinnen. Wir haben - die Straftaten habe ich Ihnen genannt - bei diesen Kontrollen noch keinen extremistischen Terroristen festnehmen oder dingfest machen können. Aber in Zusammenhang mit diesen Kontrollen haben wir natürlich die Lage im Bereich des islamischen Extremismus insgesamt erheblich aufgehellt. Insofern sind die Kontrollen auch in diesem Zusam-menhang notwendig und richtig.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Helge Limburg (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das in Artikel 4 Abs. 2 unseres Grundgesetzes verbürgte Recht auf freie Religionsausübung ausdrücklich auch für muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger in diesem Lande gilt,
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
frage ich die Landesregierung, wie sie die Einschränkungen der freien Religionsausübung bewertet, die davon ausgehen, dass Gläubige durch diese Polizeikontrollen vom Gang zum Freitagsgebet abgeschreckt werden können und dass das Freitagsgebet teilweise nur verzögert beginnen kann, weil die Kontrollen erst zu Ende geführt werden müssen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Limburg, Ihre Ausführungen sind eine Unterstellung, die ich zurückweise. Es ist absurd, zu sagen, dass die Religionsfreiheit dadurch in irgendeiner Weise eingeschränkt werde. Wenn Sie meinen Ausführungen gefolgt wären, dann hätten Sie gesehen, dass das nicht der Fall ist.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Das sehen die Muslime aber anders!)
Wir haben die Gespräche geführt, gerade damit die Akzeptanz dieser Kontrollen gestärkt wird. Das ist wichtig.
(Filiz Polat [GRÜNE]: "Das geht zu weit", hat der DITIB-Vorsitzende gesagt!)
- Entschuldigung, ich habe doch mit Herr Ünlü gesprochen und mit anderen auch.
Wir haben aus diesem Grunde gesagt: Wir müssen alles unternehmen, damit diese Kontrollen sensibel durchgeführt werden.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Haben Sie jemals eine DITIB-Moschee kontrolliert?)
- Sie können sich doch melden. Jetzt bin ich dran.
(Zustimmung bei der CDU - Weitere Zurufe)
- Sie müssen schon einmal zuhören, was ich sage.
(Zuruf von der CDU: Genau!)
Sie müssen schon einmal zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Meinung auch nicht von denen, die Sie immer anführen, eins zu eins übernommen wird.
Vielmehr sehen die das sehr viel differenzierter; denn gerade die Muslime in Niedersachsen wollen eben nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das tun Sie aber!)
Sie sind durchaus froh, dass gezeigt werden kann, dass durch solche Kontrollen Islamisten eben nicht in die Moscheegemeinden kommen. Das ist doch der Punkt.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Die Kontrollen haben in diesem Zusammenhang eine präventive Funktion. Es ist doch wichtig, dass wir da ins Gespräch kommen. Der Dialog mit den Moscheegemeinden ist wichtig. Aber zu sagen, wir dürfen da keine Kontrollen durchführen, wäre meiner Ansicht nach fahrlässig. Insofern haben wir einen breiten Dialog begonnen, den wir weiter intensivieren werden.
In Braunschweig ist - ich glaube, vor einem oder zwei Jahren ist das thematisiert worden - eine Kontrolle durchgeführt worden, die durchaus nicht sensibel war. Da ist mit Stempeln gearbeitet worden, was überhaupt nicht geht. Das haben wir sofort gesagt; das ist auch ausgeräumt worden. Aber wichtig ist, dass die Akzeptanz erheblich zugenommen hat und dass wir auch jetzt gerade im Dialog sind
(Filiz Polat [GRÜNE]: Mit wem sind Sie im Dialog?)
und darstellen, dass wir auch durch diese Kontrollen verhindern, dass in die Moscheegemeinden Hassprediger und andere kommen; denn das wäre für die Muslime in Niedersachsen und Deutschland fatal.
(Helge Limburg [GRÜNE]: So ein Unfug!)
Das wollen wir nicht. Insofern sind wir hier im Dialog.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Mit wem sind Sie denn im Dialog?)
Wir in Niedersachsen sind auch gerade in diesem Zusammenhang erfolgreich.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herzlichen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE stellen Sie, Frau Kollegin Zimmermann, die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!
Pia-Beate Zimmermann (LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anzeigen antimuslimischer Haltungen liegen der Landesregierung bzw. der Polizei vor?
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön. - Für die Landesregierung - - - (Minister Uwe Schünemann deutet an, die Frage nicht verstanden zu haben)
Frau Kollegin Zimmermann!
Pia-Beate Zimmermann (LINKE):
Es geht darum, wie viele Anzeigen antimuslimischer Haltungen vorliegen.
(Marianne König [LINKE]: Gib es doch schriftlich ab, wenn er das nicht versteht! - Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist doch gar kein Tatbestand!)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herr Minister Schünemann möchte antworten. Bitte schön!
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Das ist gar kein Straftatbestand. Ich verstehe die Frage immer noch nicht. Vielleicht fragen Sie denjenigen, der Ihnen die Frage aufgeschrieben hat, was er gemeint hat. Ich kann das nicht beantworten.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Was ist das denn? Was antimuslimisch ist, kann ich mir denken!)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Dann ist jetzt Frau Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE mit einer Zusatzfrage an der Reihe. Bitte schön!
Christa Reichwaldt (LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, falls weitere Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht geplant sind, werden sich diese auch wieder explizit nur auf den Gesellschaftskreis der Muslime beziehen?
(Zuruf von der CDU: Auf wen denn sonst?)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es geht um den islamistischen Extremismus. Deshalb werden die Kontrollstellen dort eingerichtet, wo wir einen Erkenntnisgewinn in diesem Zusammenhang zu benötigen meinen.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herzlichen Dank. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Briese, Sie haben das Wort.
Ralf Briese (GRÜNE):
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Innenminister selber gesagt hat, dass diese Kontrollen nicht anlasslos stattfinden, sondern aufgrund einer allgemeinen Verdachtslage - oder wie auch immer er das jetzt nennt -, frage ich noch einmal: Warum machen Sie die Kontrollen nicht ganz konkret in Bezug auf Ihre Lageerkenntnisse, sondern allgemein, diffus, abstrakt? Das ist ja unsere Kritik. Wir sagen nicht, es solle gar nicht kontrolliert werden. Aber Sie stellen eine ganze Religionsgruppe unter Verdacht. Deswegen noch einmal die ganz präzise Frage: Warum führen Sie diese Kontrollen nicht punktgenau durch, sondern allgemein, diffus?
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Die Frage ist angekommen. Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön!
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Das habe ich Ihnen schon ausführlich erklärt. Wir haben in Deutschland und insofern auch in Niedersachsen eine Bedrohungslage. Es haben schon ziemlich konkrete Bedrohungslagen bestanden. Die Beispiele habe ich Ihnen schon genannt. Das sind nur einige Fälle. Es gibt noch einige mehr, die ich aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht darstellen kann.
Diese Kontrollstellen müssen wir natürlich an den Stellen einrichten, bei denen wir davon ausgehen, dass dort Erkenntnisse zu gewinnen sind. Dass das nicht irgendwo an einem Freibad stattfindet, sondern dort, wo Ansammlungen von Muslimen und anderen stattfinden, ist, glaube ich, völlig klar. Das ist Sache der Lagebeurteilung durch die Polizei vor Ort. Sie kennt zum einen die abstrakte Bedrohungslage und zum anderen die gesetzlichen Voraussetzungen. Dann muss vor Ort entschieden werden, wo es sinnvoll ist, solche Kontrollen durchzuführen. Sie sind in Niedersachsen absolut nach dem Polizeigesetz durchgeführt worden. Die Erkenntnislage ist durchaus vorhanden.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Kollegin Flauger das Wort.
Kreszentia Flauger (LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Vor dem Hintergrund, dass es in den ethischen Grundwerten der christlichen, der muslimischen und der jüdischen Religion große Übereinstimmungen gibt, frage ich die Landesregierung - ich würde mich freuen, wenn Herr Minister Schünemann das persönlich beantworten würde -, ob sie Menschen muslimischen Glaubens potenziell für gefährlicher hält als Menschen christlichen oder jüdischen Glaubens.
(Editha Lorberg [CDU]: Was ist denn das für eine Frage? Unglaublich!)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann.
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das ist die vierte und damit für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen letzte Frage. Bitte schön!
Filiz Polat (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich möchte noch einmal feststellen, dass Herr Ünlü von der DITIB zu den unabhängigen Moscheekontrollen ausdrücklich gesagt hat: Auch wir wollen keine Extremisten in unseren Moscheen, aber das geht zu weit.
Er hat im Übrigen auch gesagt, dass das ein klarer Eingriff in die Religionsfreiheit ist.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Die Frage!)
Vor diesem Hintergrund möchte ich wissen - Sie sprachen vom Dialog mit den Muslimen und den hier kontrollierten Moscheegemeinden -:
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Die Frage!)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Sie ist dabei. Ganz ruhig!
Filiz Polat (GRÜNE):
Mit welchen Moscheegemeinden sind Sie über die DITIB hinaus im Dialog?
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Minister Schünemann. Bitte schön!
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Ich habe persönlich mit Herrn Ünlü gesprochen. Er hat einen Antrittsbesuch gemacht. Er ist ja jetzt Landesvorsitzender der DITIB. Ich begrüße außerordentlich, dass wir einen Ansprechpartner auch auf Landesebene haben. In dem Zusammenhang sind auch die Kontrollen angesprochen worden. Herr Ünlü hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass diese Kontrollen sehr sensibel durchgeführt werden, und auch den Braunschweiger Fall angeführt und gesagt: Das geht zu weit. - Da habe ich ihm absolut recht gegeben
(Filiz Polat [GRÜNE]: Das ist keine DITIB-Moschee!)
und gesagt, das darf in der Zukunft nicht mehr passieren. Das haben wir sofort gemacht. Das ist im Übrigen wohl zwei Jahre her. Ich weiß aber nicht mehr genau, wann das stattgefunden hat. Wir haben nicht nur Gespräche mit der DITIB. Gerade das Gespräch, das ich angesprochen habe, findet auch mit der Schura statt. Wir haben ja mehrere Gesprächskreise, etwa zu islamischem Religionsunterricht und Imamausbildung. Da sind wir mit allen im Gespräch. Da ist ab und zu auch dieses ein Thema. Konkret haben wir jetzt die Schura und die DITIB eingeladen, wozu auch der Polizeipräsident und die Präsidenten der Flächendirektionen eingeladen worden sind.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herzlichen Dank. - Die letzte Zusatzfrage liegt mir von der Fraktion DIE LINKE vor. Frau Kollegin Weisser-Roelle, bitte schön!
Ursula Weisser-Roelle (LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich frage Herrn Minister Schünemann vor dem Hintergrund, dass er gesagt hat, die Kontrollen finden sehr sensibel statt und finden eine immer größere Akzeptanz: Wie viele Beschwerden der kontrollierten Moscheebesucher sind bei der Polizei bzw. bei der Landesregierung schon eingegangen, und wie werden diese von Ihnen beantwortet?
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Innenminister Schünemann. Bitte schön, Sie hben das Wort.
Uwe Schünemann, Minister für Inneres, Sport und Integration:
Konkret sind im Innenministerium keine Beschwerden angekommen. Ob direkt bei den Polizeiinspektionen, die das verantwortlich mit angegangen sind, Beschwerden eingegangen sind, weiß ich nicht.
Ich nehme aber - das hatte ich gesagt - die Äußerungen von DITIB und Schura sehr ernst. Insofern haben wir die Dialoggespräche in diesem Zusammenhang intensiviert.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herzlichen Dank. - Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet.






