Plant die Landesregierung einen Lehrstuhl für islamische Theologie ohne Akzeptanz der Muslime?



Kleine Anfrage vom 10.02.2010 zur mündlichen Beantwortung

Wortlaut der Abgeordneten Helge Limburg, Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)

Plant die Landesregierung einen Lehrstuhl für islamische Theologie ohne Akzeptanz der Muslime?

Islamische Studien sind bisher an deutschen Hochschulen noch nicht etabliert. Dieser Zustand wird der Bedeutung der größten nicht christlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht gerecht. Deshalb hat der Wissenschaftsrat nun den Aufbau von islamischen Studien an staatlichen Universitäten empfohlen. Im Hinblick auf die institutionellen Erfordernisse, die sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften ergeben, schlägt der Wissenschaftsrat vor, an den entsprechenden Hochschulen theologisch kompetente Beiräte für islamische Studien einzurichten. Sie sollen an der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von theologischen Studiengängen sowie an der Einstellung des wissenschaftlichen Personals beteiligt werden.
Die Mitwirkung bei Berufungen erstreckt sich nicht auf die wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation der Kandidaten und Kandidatinnen, sondern allein auf die Prüfung, ob aus religiösen Gründen Einwände gegen die von der Universität ausgewählten Personen geltend gemacht werden können. Im Rat sollten muslimische Verbände und Religionsgelehrte sowie muslimische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vertreten sein. Der Aufbau von islamischen Studien erfordert zusätzliche finanzielle Ressourcen.
Die Universität Osnabrück soll als eine der ersten Hochschulen in Deutschland ein eigenes islamisch-theologisches Institut einrichten. Geplant sind laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Juni 2009 4 bis 5 Lehrstühle für 50 bis 80 angehende Imame pro Jahr. Die Absolventen können anschließend als Vorbeter und Vorsteher von Moscheegemeinden eingesetzt werden. Frühestens ab 2012 soll der Bachelorstudiengang für islamische Theologie beginnen. Kurzfristig soll die sogenannte Imamausbildung bereits ab dem Wintersemester 2010/2011 als ein Weiterbildungsprogramm für ausländische Imame starten, das vor allem deutsche Sprachkompetenz vermitteln soll.
Die Ausbildung von Imamen ist für die Entwicklung muslimischer Gemeinschaften in Deutschland von zentraler Bedeutung. Für die Akzeptanz von in Deutschland ausgebildeten Imamen in den Moscheegemeinden bedarf es einer zentralen Beteiligung von muslimischen Gemeinschaften in allen Aspekten der Ausbildung. Dabei muss zwingend die Vielfalt der muslimischen Gemeinschaften in den Prozess miteinbezogen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche muslimischen Verbände werden in welcher Form bei der Einrichtung und Begleitung eines theologischen Institutes in Osnabrück - insbesondere in dem vom Wissenschaftsrat empfohlenen Beirat für islamische Studien - eingebunden?

2. In welcher Höhe wird die Universität Osnabrück in den kommenden fünf Jahren zusätzliche finanzielle Mittel für die Einrichtung eines islamisch-theologischen Instituts aus dem Landeshaushalt zugewiesen bekommen?

3. Inwiefern wird diesbezüglich die Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Universität und dem Land Niedersachsen geändert werden?





Antwort der Landesregierung:

Zu 1:

Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 2. Oktober 2007 wurde zum Wintersemester 2007/08 der Masterstudiengang „Islamische Religionspädagogik“ (Erweiterungsfach) für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen an der Universität Osnabrück eingerichtet. Die Konzeption des Studiengangs der Universität Osnabrück wurde auf interministerieller Arbeitsebene vom Kultusministerium, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, der Staatskanzlei und einem runden Tisch „Islamische Religionspädagogik“ beraten. Um auf muslimischer Seite ein hohes Maß an Akzeptanz der Gestaltung des Masterstudiengangs zu erzielen, haben MK und MWK die maßgeblichen Repräsentanten der muslimischen Vertretungen in Niedersachsen zu dem runden Tisch eingeladen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und zu einem vertrauensvollen Miteinander geführt.

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften vom 29. Januar 2010 heben dieses Zusammenwirken in Niedersachsen ausdrücklich hervor und betonen, dass „eine pragmatische, auf einer gewachsenen Zusammenarbeit beruhende Mitwirkung in Einzelfällen, wie z. B. bei der Einberufung des sogenannten runden Tischs in Niedersachsen für die Erprobung des islamischen Religionsunterrichts, gelungen“ sei. Diese enge Zusammenarbeit wird bei der Entwicklung eines universitären Weiterbildungsangebotes an der Universität Osnabrück für Imame, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie des mittelfristig geplanten grundständigen Bachelorstudienganges zur Ausbildung von Imamen fortgesetzt.

Die interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Universität hat hierzu in den vergangenen Monaten bereits zweimal ausführlich mit muslimischen Verbänden und Vereinigungen diskutiert, so der Schura Niedersachsen, dem Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V., der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion DITIB e. V., dem Religionsattachée des Türkischen Generalkonsulats, dem Verband der Islamischen Kulturzentren VIKZ, dem Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V., der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands IGS und der Islamischen Gemeinde e. V.
Ob und in welcher Weise die Aktivitäten sinnvollerweise durch eine weiterreichende Institutionalisierung (Institut, Beirat o. Ä.) flankiert werden, wird zu gegebener Zeit erörtert werden. Dessen ungeachtet wird, wie oben dargestellt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden und Vereinigungen auch bei allen weiteren Schritten fortgesetzt. Die Überschrift der Anfrage entbehrt deshalb jeder Grundlage.

Zu 2:

Ein Konzept für die Einrichtung einer islamischen Theologie an der Universität Osnabrück liegt noch nicht vor, weil zu dessen abschließender Erarbeitung die Empfehlungen des Wissenschaftsrates abgewartet werden sollten. Deshalb sind im Landeshaushalt derzeit keine Mittel für die Einrichtung eines islamisch-theologischen Instituts vorgesehen.

Zu 3:

Die Einrichtung von Studiengängen ist gemäß § 1 (3) NHG in einer Zielvereinbarung abzubilden. Wenn ein grundständiger Bachelorstudiengang für die Imamausbildung entwickelt ist und der Studiengang eingerichtet werden soll, wird das Programm in eine Zielvereinbarung zwischen Universität und Land aufgenommen.



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