RECHTSPOLITIK

Rechtspolitik, was ist das eigentlich?

Der Fokus grüner Rechtspolitik reicht von der Sicherung des Zugangs zu Recht und Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Einkommen, über die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz, einem bürgerfreundlichen Widerspruchsverfahren und mehr Transparenz in der Landes- und Kommunalverwaltung. Dazu gehören aber auch die mobile Opferberatung für Opfer rechter Gewalt und Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie die Einrichtung eines Richterwahlausschusses, damit Justizverbände und Gewerkschaften an der Einstellung und Beförderung von Richterinnen und Richtern beteiligt werden können.

Rechtpolitische Initiativen spielen hier aber auch eine Rolle:

  • die Initiative zur Überprüfung der Effizienz der verwaltungsgerichtlichen Verfahrensvorschriften angesichts der zu erwartenden zahlreichen Klagen gegen Aufenthaltsversagung
  • die Prüfung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Beschleunigung der Eilverfahren
  • die gesetzliche Absicherung einer wirklichen Gleichstellung gleich- und unterschiedlich geschlechtlicher Lebenspartnerschaften

All diese Themen spielen eine wesentliche Rolle in der grünen Rechtspolitik. Das bedeutet: grüne Rechtspolitik macht sich vor allem stark für die Bürgerrechte, die in der Vergangenheit stark gelitten haben und eine starke, bürgernahe Justiz zu fördern und zu sichern.

Zum Blog-Archiv
Zum Blog-Archiv